Mediziner

Ein besonderer Berufs­stand braucht besondere Finanzberatung

Gerade als Ärztin/Arzt oder als Angehöriger der Gesundheitsfachberufe brauchen Sie einen Versicherungspartner, dem Sie das Vertrauen schenken können, das Ihre Patienten in Sie setzen:

Als erfahrene Berater von Ärztinnen/Ärzten und Gesundheitsfachberufen bieten wir Ihnen maßgeschneiderte Versicherungs- und Vorsorgekonzepte für die akademischen Heilberufe. Optimal zugeschnitten auf Ihre Berufsgruppe und auf Ihre individuelle Karrierephase.

Ob im Beruf oder im Privatleben – bei uns finden Sie den passenden Schutz!

Als einer der wenigen freien Makler profitieren Sie dabei von unserer besonderen Anbindung an die „Deutsche Ärzteversicherung“.

Wer oder was ist die Deutsche Ärzteversicherung?

Die Deutsche Ärzteversicherung ist der führende Standesversicherer für die akademischen Heilberufe in Deutschland. 1881 von Ärzten für Ärzte gegründet, ist die Deutsche Ärzteversicherung der Partner des Arztes – mit spezifischen Produkten für alle Berufs- und Lebensphasen der akademischen Heilberufe. Daraus ergeben sich herausragende Vorteile für unsere Kunden: maßgeschneiderte Lösungen und passgenaue Versicherungsprodukte.

Die Deutsche Ärzteversicherung kooperiert eng mit den wichtigen berufsständigen Organisationen, mit denen gemeinsam die Absicherungs- und Vorsorgeprodukte entwickelt werden. Weiterer starker Partner ist die Deutsche Apotheker- und Ärztebank. Zudem haben Vertreter der akademischen Heilberufe wichtige Positionen bei der Deutschen Ärzteversicherung inne, sowohl im Aufsichtsrat als auch im Beirat, der die Interessen unserer Kunden vertritt.

Die Deutsche Ärzteversicherung ist eine Tochtergesellschaft des AXA-Konzerns und damit Teil einer international tätigen, leistungs- und finanzstarken Unternehmensgruppe.

Folgende Absicherungen sind für Mediziner relevant:

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Berufsunfähigkeitsversicherung für Mediziner

In der Berufsgruppe der Ärzte ist eine Berufsunfähigkeit eine sehr wichtige Präventionsmaßnahme geworden. Aufgrund ihres sicheren Status können Ärzte zwar langfristig ein gutes und meist abgesichertes Einkommen genießen, doch was tun, wenn der Berufs plötzlich aus gesundheitlichen Umständen nicht mehr ausgeführt werden kann?

Alle die keine Versicherung besitzen und von nun an Sozialhilfe oder Bezüge vom Versorgungswerk empfangen müssen, denen steht ein hoher Einschnitt in der Lebensqualität bevor, die bis zu Existenzvernichtung führen kann. Der Sprung von hohem guten Gehalt zum Sozialhilfe oder Versorgungswerk Empfänger bedeutet massive Einschnitte, die mithilfe einer Berufsunfähigkeitsversicherung ausgeglichen werden können.

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Private Krankenvollversicherung für Mediziner

Mediziner zeigen durch ihr Fachwissen ein hohes Maß an gesundheitlicher Eigen­verant­wortung. Daher gibt es für Ärzte und viele andere medizinische Berufs­gruppen günstige Policen in der Privaten Kranken­versicherung (PKV), die verstärkt die Selbstmedikation berücksichtigen.

Selbständige Ärzte können in die private Krankenversicherung wechseln. Auch im Angestellten­­­­­­­verhältnis ist der Wechsel unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Die private Krankenversicherung für Ärzte bietet neben günstigen Beiträgen auch konstante Leistungen.

Der Versicherungsumfang bleibt für die Vertragsdauer stabil. Volle Kostenerstattung ist je nach Tarif möglich für heilpraktische Behandlungen, Psychotherapie sowie für Zahnersatz und viele andere Leistungen. Freiberuflich tätige Ärzte und Fachärzte können eine erhöhte Zahlung von Krankentagegeld absichern, um das wirtschaftliche Risiko bei längerer Krankheit aufzufangen.

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Unfallversicherung für Mediziner

Die Unfallversicherung speziell für Ärzte, Apotheker und Heilberufe besitz eine spezielle Gliedertaxe.

Gesundheit ist Ihr Tagesgeschäft, deshalb wissen Sie, dass aktive Freizeitgestaltung ein wichtiger Bestandteil der Gesundheitsvorsorge ist.

Doch rund 70% aller Unfälle ereignen sich in der Freizeit, in der niemand durch den Gesetzgeber abgesichert ist. Die finanziellen und sozialen Folgen eines Unfalls sind häufig erheblich!

Malen Sie sich nur einmal aus, wie Ihre Zukunft aussähe, wenn durch einen Unfall Ihre Hand funktionsunfähig würde.

Daher gehört eine Unfallversicherung zu den besonders wichtigen Absicherungen als Mediziner.

Für Ärzte und andere Heilberufe im Gesundheitswesen bedarf es spezielle Gliedertaxen, die einzelne Körperteile (z. B. für Hand und Finger) und Sinnesorgane mit Leistungen besonders hoch bemisst. Körperteile, auf die Sie sich bei der Ausübung Ihres Berufes verlassen müssen

Anbei einige Schadensbeispiele aus der Praxis:

  • Unfälle bei Rettungsmaßnahmen;
  • Infektionen durch Zeckenbisse (Borreliose und FSME);
  • Berufsbedingte Infektionen durch Hautverletzungen (z. B. Hepatitis);
  • Weitere Infektionen oder Gesundheitsschäden durch Röntgen- oder Laserstrahlen.
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Berufshaftpflichtversicherung für Mediziner

Warum eine Berufshaftpflicht für Ärzteobligatorisch ist:

Eine Berufshaftpflichtversicherung ist für Ärzte ein Muss. Aus zweierlei Gründen: Zum einen verpflichten die Landesärztekammern ihre Mitglieder in ihren Berufsordnungen dazu, sich gegen Haftpflichtansprüche zu versichern. Und zum anderen können Mediziner nur mit einer solchen Gewerbeversicherung ihre Existenz ausreichend schützen. Denn nicht nur die Anzahl, auch die Höhe der Schadensersatzforderungen gegen Ärzte ist in den vergangenen Jahren immer weiter gestiegen. Finanzielle Sicherheit kann Allgemeinmedizinern, Dermatologen, Zahnärzten, Chirurgen, Tierärzten und vielen weiteren nur eine Berufshaftpflicht für Ärzte bieten.

Welche Schäden versichert die Berufshaftpflicht für Ärzte?

Die Berufshaftpflichtversicherung für Ärzte bietet in der Regel Versicherungsschutz bei Personenschäden, Sachschäden und Vermögensfolgeschäden. Mit der Arzthaftpflicht sind Mediziner damit gegen die typischen Risikoarten, die zu Schadensersatzforderungen Dritter in ihrem Beruf führen können, abgesichert. Welche genauen Gefahren innerhalb dieser Risikoarten abgesichert sind, richtet sich nach der Tätigkeit des jeweiligen Arztes. Entscheidend hier ist vor allem die Fachrichtung. So hat beispielsweise ein Chirurg ein ganz anderes Risiko als ein Allgemeinmediziner oder ein Zahnarzt. Ein Radiologe muss in jedem Fall die Nutzung von Röntgengeräten absichern, ein Kinderarzt kann eventuell darauf verzichten.

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Rechtsschutzversicherung für Mediziner

Beim Abschluss einer Rechtsschutzversicherung für Ärzte ist nach der Art des Beschäftigungsverhältnisses zu unterscheiden. Selbständige Ärzte haben an ihren Rechtsschutz ganz andere Ansprüche als angestellte Mitarbeiter. Als Chefarzt benötigt man ebenso einen auf die Tätigkeit abgestimmten Rechtsschutz. Für jeden Bedarf gibt es etablierte Versicherungsgesellschaften, die Ärzten in Abhängigkeit von ihrer beruflichen Stellung einen maßgeschneiderten Versicherungsschutz bieten.

Als niedergelassener Arzt, Zahnarzt, Chefarzt oder Selbstständiger eines Heilberufes benötigen Sie einen besonderen Schutz für Ihr berufliches Risiko. Denn Vorwürfe wegen unterlassener Hilfeleistung oder eines Behandlungsfehlers haben weitreichende strafrechtliche Folgen.

Angestellte Ärzte genießen viele Freiheiten:

Als Arzt in einem Angestelltenverhältnis hat man beim Abschluss einer Rechtsschutzversicherung die größte Flexibilität. So entfällt die Notwendigkeit, eine Versicherung gegen Streitigkeiten mit Mitarbeitern oder mit der Krankenkasse abzuschließen. Dennoch sollten sich angestellte Ärzte gegen private Auseinandersetzungen schützen und eine Versicherung mit Arbeitsrechtsschutz abschließen. Diese greift, wenn es zu Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber kommt. Eine Rechtsschutzversicherung für arbeitsrechtliche Fragen muss Abmahnungen, Gehaltsfragen und auch den Kündigungsfall abdecken.

Diese Besonderheiten müssen angestellte Ärzte beachten:

Ärzte im Angestelltenverhältnis wollen von Zeit zu Zeit vielleicht eine Tätigkeit als Notarzt oder als Gutachter übernehmen. Selbst eine Praxisvertretung kann anstehen. Für diesen Fall müssen auch angestellte Ärzte ausreichend versichert sein. Eine Rechtsschutzversicherung für angestellte Ärzte deckt diese Fälle ab. Für den Fall, dass sich im Lauf der beruflichen Karriere die Chance einer Praxisübernahme ergibt, sollte eine Rechtsschutzversicherung für angestellte Ärzte außerdem eine Klausel enthalten, die die Umwandlung in einen Rechtsschutz für niedergelassene Mediziner beinhaltet.

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Praxisinhaltsversicherung

Die Einrichtung und der Warenbestand Ihrer Praxis sind für Ihren Geschäftserfolg unverzichtbar. Womöglich haben Sie bereits einen hohen Anteil Ihres Umsatzes in kaufmännische und technische Büroeinrichtung investiert. Werden diese Gegenstände z. B. durch Feuer oder Einbruch beschädigt oder zerstört, gerät der Betriebsalltag schnell aus den Fugen. Oft droht sogar der komplette Betriebsstillstand. Die Praxisinhaltsversicherung gewährleistet im Schadensfall einen reibungslosen Ersatz der Betriebseinrichtung. Denn neben diese sind insbesondere teure Geräte gefährdet. Je nach Fachgebiet sind Neuanschaffungen in Millionenhöhe zu stemmen. Damit Sie schnell wieder zum Alltag übergehen können, ersetzt oder repariert die Praxisinhaltsversicherung beschädigte Gegenstände und beseitigt das entstandene Chaos.

 

Zusatzbaustein: Elektronikversicherung

Elektrische und elektronische Anlagen erhalten immer mehr Schlüsselfunktionen im Betrieb. Schäden sind trotz ausgereifter Technik, fachmännischer Bedienung und sorgfältiger Wartung nicht zu vermeiden. Umfassende Absicherung bietet Ihnen eine Elektronikversicherung.


Zusatzbaustein: Glasversicherung

Scherben bringen Glück? Leider ist das nicht immer der Fall. Die Reparatur eines Schaufensters, einer verspiegelten Wand oder einer Eingangstür aus Sicherheitsglas ist meistens sehr kostspielig. Von Glück reden kann allerdings, wer eine gewerbliche Glasversicherung abgeschlossen hat.

 

Zusatzbaustein: Betriebsunterbrechungsversicherung

Steht Ihr Betrieb aufgrund eines Sachschadens still, laufen Ihre Fixkosten dennoch weiter. Auch Wettbewerbsnachteile und Abwanderungen von Kunden zählen zu den gravierenden Folgen einer Betriebsunterbrechung und haben oft bedeutend hohe finanzielle Auswirkungen. Mit der Betriebsunterbrechungsversicherung für Kleinbetriebe schützen Sie sich vor den finanziellen Folgen solcher Risiken. Erstattet werden Ihnen der durch einen Sachschaden entgangenen Gewinn und die fortlaufende Betriebskosten, wie zum Beispiel Löhne, Gehälter und Miete.